Stellungnahme zum Gedenktafelentwurf für die Opfer im Burgholz

Artikel NRZ vom 15.9.1945

Stellungnahme zum Gedenktafelentwurf von Herrn Illner

(von Lieselotte Bhatia und Stephan Stracke)

Beginnen wir mit der Vorgeschichte:

Wir zitieren aus dem Protokoll der Kommission für eine Kultur des Erinnerns vom 04.05.2016:

„TOP 2 – Erinnerungsort Burgholz

Herr OB Mucke schildert die Vorgeschichte. Die BV Cronenberg und verschiedene Initiativen (Frau Bathia, Verein zur Erforschung der sozialen Bewegung und Verein Spurensuche) wünschen sich schon seit langem die Einrichtung eines Erinnerungsortes im Burgholz.

Lt. Herr Dr. Illner gebe es Differenzen bei der Einordnung der historischen Fragestellung und der Bewertung. Die Verbrechen im Burgholz müssten sehr sorgfältig historisch aufgearbeitet werden. Es gebe Akten des britischen Militärgerichts von Verfahren gegen Wuppertaler Kriegsverbrecher, die im Public Record Office in London-Kew aufbewahrt würden. Er schätzt, dass es auch Material in Washington gebe.

Es gehe nicht nur ein Schild, sondern die ganze Geschichte müsse auch als Thema für Schulen ausführlich und historisch einwandfrei dargestellt werden. (…)

Die Recherchen im Public Record Office in London-Kew sind zwischenzeitlich erfolgt.

Auf der Basis der dort gewonnenen weiteren Erkenntnisse wurde ein Textvorschlag für eine Gedenktafel erarbeitet, den ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters vorab zuleite (siehe Anlage).


Vorschlag für einen Text für die Gedenktafel für die Opfer im Burgholz (Illner)

Anfang März 1945, amerikanische Truppen standen bereits am Rhein, mussten 24 Russen und sechs Russinnen, während des Überfalls auf die Sowjetunion zwangsrekrutierte sogenannte „Ostarbeiter“, im Morgengrauen an einer zuvor ausgehobenen Grube neben dem Polizeischießplatz Burgholz niederknien und wurden von mehreren Polizeibeamten mit Genickschuss hingerichtet und verscharrt. Vorausgegangen waren tagelange Verhöre, begleitet von Misshandlungen, mit dem Vorwurf, eine kriminelle Bande gebildet und Überfälle verübt zu haben. Ein im Polizeipräsidium Wuppertal hastig einberufenes „Standgericht“ fällte die Unrechtsurteile. Die Leichen der Opfer wurden im August 1945 aufgefunden und von der alliierten War Crimes Investigation Group exhumiert und auf dem Friedhof der reformierten Kirchengemeinde in Wuppertal-Cronenberg würdig bestattet.

14 an der Exekution beteiligte Gestapo- und Kriminalpolizeibeamte aus Wuppertal und Düsseldorf wurden am 22. Januar 1948 und drei ranghöhere Verantwortliche am 20. Oktober 1948 in Hamburg von einem Britischen Militärgericht verurteilt. Einige der Hauptverantwortlichen hatten bereits 1945 Selbstmord verübt. Die fünf Haupttäter, darunter zwei Polizisten, die sich freiwillig zur Exekution gemeldet hatten, wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 10 mit dem Tode bestraft, die übrigen erhielten zum Teil langjährige Haftstrafen.

Zahlreiche Gnadengesuche, u.a. des Kölner Erzbischofs, Josef Kardinal Frings, der das Urteil des britischen Militärgerichts als dem „deutschen Gerechtigkeitsgefühl“ widersprechend bezeichnete, führten zu Strafmilderungen und schließlich zur Entlassung der Mittäter 1953. Die Haupttäter kamen 1953 und 1956 frei.

Nähere Informationen sowie eine Quellendokumentation der Militärgerichtsverfahren von 1948 sind erhältlich über das Stadtarchiv Wuppertal, E-Mail: stadtarchiv@stadt.wuppertal.de.“

Als Initiatoren des Burgholz-Gedenkens seit 2001 und des „Erinnerungsortes Burgholz“ möchten wir wie folgt zum Entwurf Stellung nehmen:

Zu Recht fordert der Leiter des Historischen Zentrums Eberhard Illner, dass die Verbrechen im Burgholz (…) sehr sorgfältig historisch aufgearbeitet werden [müssten]. (...) Es gehe nicht nur [um] ein Schild, sondern die ganze Geschichte müsse auch als Thema für Schulen ausführlich und historisch einwandfrei dargestellt werden.“

Leider ist der vorgeschlagene Text der Gedenktafel aus unser Sicht nicht sorgfältig genug historisch aufgearbeitet und enthält auch eine Reihe von Fehlern, auf die wir aufmerksam machen möchten. Auch fehlt weitgehend eine Einordnung in die (lokale) Geschichte des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges, insbesondere in die Verbrechensgeschichte der Polizei im Nationalsozialismus.

Das finden wir schade, weil wir einen Erinnerungsort im Burgholz favorisieren, der an das Schicksal der ermordeteten ZwangsarbeiterInnen erinnert und gleichzeitig über die Verbrechensgeschichte der (Wuppertaler) Polizei im Nationalsozialismus informieren will. (siehe Anhang 2)

Darüber hinaus möchten wir auf die Tafel zum Burgholzcase in der neuen Ausstellung
„Die Hamburger Curiohaus-Prozesse: NS-Kriegsverbrechen vor britischen Militärgerichten" hinweisen, die die KollegInnen der Gedenkstätte Neuengamme erarbeitet haben. Ihnen gelingt es, die historischen und juristischen Zusammenhänge darzustellen.
http://media.offenes-archiv.de/T32_Rathaus2017_RZ_neu_RM fg.pdf


Nun aber zu unseren Kritikpunkten:
(Die angeführten fotographischen Belege stammen von unserem Archivbesuch im National Archives in Kew im September 2015)

1. Zunächst vermissen wir in einem Text für eine Gedenktafel eine Überschrift zur Erinnerung an die Ermordeten. Auch fehlt unerklärlicherweise der Name des einzig namentlich bekannten Opfers, der Name von Helena Matrosova.

2. Über die Nationalität der Opfer wissen wir nur wenig. Weitgehend sicher ist, dass die Opfer als „Ostarbeiter“ in Deutschland zwangsarbeiten mussten und aus den Ländern der Sowjetunion stammten. Helena Matrosova stammte z.B. aus Kiew und war also Ukrainerin. Einzelne Kripo-Beamte sagten aus, dass ein Teil der Ermordeten sich in der sog. Rostov-Bande zusammengeschlossen hatten, also möglicherweise einen russischen Bezug hatten.
Die pauschale Charakterisierung der Opfer als „Russen“ ist aus heutiger Sicht nicht akzeptabel und wird insbesondere von den unabhängigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu Recht nicht mehr toleriert. Die ZwangsarbeiterInnen wurden aus der Ukraine, aus Weißrussland, Russland und (auch) aus den baltischen Ländern deportiert. Auch wenn z.B. ukrainische, estnische oder weißrussische ZwangsarbeiterInnen in Wuppertal als „Russen“ oder in sog. Russengräbern beerdigt wurden, sollten wir die Opfer heute als ukrainische, weißrussische und estnische Opfer benennen.
Die neue Hamburger Ausstellung zu den Curiohaus-Prozessen löst das Problem der Staatsangehörigkeit im Wuppertaler Fall so: „So erschoss Anfang März 1945 eine Gruppe von Gestapo­ und Kriminalbeamten 30 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus der Sowjetunion.“

3. Das Militärtribunal in Hamburg verurteilte am 22. Januar 1948 6 Personen zum Tode, wie Kopien aus dem National Archives in Kew und ein Zeitungsartikel belegen. (Westdeutsche Rundschau v. 24..1948, siehe die Anhänge) Die Todesstrafen wurden aber nicht vollstreckt, das Todesurteil gegen Walter Brüggemann wurde sogar schon am 14. Februar 1948 in eine Haftstrafe von 20 Jahren umgewandelt, die anderen Todesurteile wurden 1949 aufgehoben und die Strafen auf 16 Jahre reduziert.

4. Die ersten „Mittäter“ wurden bereits 1950 und 1951, nicht erst 1953 entlassen. (Kessler im Mai 1950, 1951 Michel, Padberg, Ober, Engemann, Neuhaus und Brüggemann. Siehe BAK, JAG 301 Vol.II.

5. Die Leichen der Opfer wurden nicht von der „War Crimes Investigation Group“, sondern von der „French War Crimes Mission“ bei der British Army of the Rhine, kurz BAOR unter der Leitung von Capitaine Ortlick exhumiert. (Siehe Obduktionsprotokoll und Zeitungsartikel NRZ v. 12.9.1945)

6. Im Text fehlt ein Hinweis zur unmittelbaren Vorgeschichte des Burgholz-Massakers.
Zum Verständnis der Ereignisse verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserer Broschüre Vergessene Orte:
http://www.wuppertaler-widerstand.de/vergessene_orte_trassentour_2_online.pdf

oder auf unsere Gedenktafel:

„In der Nacht vom 21. auf den 22. Januar 1945 kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall bei einem Überfall auf Güterwagons im Bahnhof Wichlinghausen. Ein Reichsbahnangestellter und ein sowjetischer Zwangsarbeiter starben bei einem Schusswechsel. Wenige Tage später umstellten Polizei und Beamte der „Reichsbahnfahndung“ ein Haus, das in Heckinghausen von Zwangsarbeitern bewohnt war. Die Zwangsarbeiter waren bewaffnet und im„Feuergefecht mit russischen Banditen“ starben zwei Russen und ein Polizist. Insgesamt wurden fünf Polizisten bei dem Schusswechsel verwundet und ein weiterer Zwangsarbeiter wurde schwer verletzt. Nach den Ereignissen von Heckinghausen wurden insgesamt 80 sowjetische Zwangsarbeiter von der Gestapo festgenommen und ins Polizeipräsidium verbracht.“ (Text Gedenktafel Wichlinghausener Bahnhof)

7. Statt „Einige der Hauptverantwortlichen hatten bereits 1945 Selbstmord verübt.“

Insgesamt drei Hauptverantwortliche, der Leiter der Wuppertaler Gestapo Josef Hufenstuhl, der Leiter der Kripo-Stelle Wuppertal Julius Baumann und der Kriminalpolizist Karl Orsin, der die Folterungen im Polizeigefängnis durchführte, hatten vor dem Prozess Selbstmord begangen.

8. Das Datum der Hinrichtung ist nicht gesichert. Nach aktuellem Forschungsstand (Auswertung der Archivalien in Kew, Koblenz und Duisburg) gibt es Hinweise auf drei unterschiedliche Termine: Ende Februar/ Anfang März 1945, 15. März 1945 und der 20. März 1945. Möglicherweise gab es auch mehr als eine Hinrichtung im Burgholz wie wir im Anhang 3 ausgeführt haben. http://www.njuuz.de/beitrag34035.html

9. Aus unseren Forschungen wissen wir, dass die im Burgholzcase Verurteilten keineswegs die unschuldigen Polizisten waren, wie sie später in den Gnadenkampagnen der großen Kirchen, der Polizeigewerkschaften und der rechten Parteien dargestellt wurden. Drei der Täter (Wilhelm Ober, Kurt Engemann und Paul Neuhaus) waren vorher Mitglieder in Einsatzgruppen und waren in Massenverbrechen involviert. Fünf der Täter (Klos, Beine, Peters, Brüggemann, Michel) waren am Wenzelnberg-Massaker am 13. April 1945 beteiligt. Lorenz Waldorf ermordete am 12. oder 13. April 1945 gemeinsam mit einem anderen Gestapo-Beamten den Polizisten Peter Schäfer in der Nähe des Burgholz. Karl Orsin, der sich vor Prozessbeginn erhängte, war zur Gestapo in Kiel abkommandiert worden und war u.a. an der Hinrichtung von einem polnischen Zwansgarbeiter beteiligt. Erwähnen sollte man auch die namhaften Wuppertaler Unterstützer der Burgholz-Täter. Z.B. der ehemals NS-Verfolgte und spätere Caritas-Direktor Hans Carls oder Klaus Brauda, der als sog. Halbjude Zwangsarbeit im Krieg leisten musste. Carls lancierte persönlich das Begnadigungsgesuch der Ehefrauen der Täter an Kardinal Frings, der CDU-Mitbegründer Klaus Brauda unterstützte als Mitglied des Polizeiausschuss die Wiedereinstellung von Burgholz-Tätern in den Polizeidienst und sprach von willkürlichen Unrechtsurteilen der britischen Militärjustiz.
Nach der Haft gab es für die meisten Burgholz-Täter keine Probleme mehr. Die aus der Haft Freigelassenen wurden als Spätheimkehrer eingestuft und kehrten z.T. in den Polizeidienst zurück.

10. Am Gravierendsten ist unser Einwand gegen die Benutzung des Begriffs „Standgericht“.
Dass ein Standgericht die 30 ZwangsarbeiterInnen zum Tode verurteilt habe, ist eine reine Täterbehauptung, die die Täter entlasten sollte und die vor Gericht nicht bewiesen werden konnte. Die Behauptung ist zudem unplausibel, weil es nach übereinstimmenden Aussagen der Täter und aller Zeugen eine 4-6 wöchige Untersuchung der Kripo gab, bevor die Hinrichtungen durchgeführt wurden. Das spricht eindeutig gegen die Formulierung, dass ein Standgericht hastig einberufen wurde.

Vielmehr muss man davon ausgehen, dass die Hinrichtungen im Burgholz wie bei vielen anderen sog. Endphaseverbrechen mit dem Instrument der „Sonderbehandlung“ legitimiert und ohne Gerichtsverfahren durchgeführt wurden. Am 26.1.1945 hatte Walter Albath verkündet, dass die „Sonderbehandlung ausländischer Arbeiter bei der besonderen Lage im Wehrkreis VI auch ohne vorherige Genehmigung des Reichssicherheitshauptamtes durchzuführen“ sind. So kamen die Tötungsbefehle direkt ohne den Umweg nach Berlin ins Wuppertaler Polizeipräsidium von den Dienstvorgesetzten der Wuppertaler Gestapo und Kripo, vom Höheren SS- und Polizeiführer West Karl Gutenberger, vom Inspekteur der Sicherheitspolizei im Wehrkreis Walter Albath oder vom Leiter der Gestapo-Leitstelle Düsseldorf Hans Henschke. U.A. wegen diesen Befehlen wurden im 2. Burgholz-Prozess Albath zu 15 Jahren Haft und Gutenberger und Henschke zu jeweils 12 Jahren verurteilt.

Genauere Ausführungen im Anhang 4

Es wäre sehr schön, wenn unsere Hinweise in die Weiterbearbeitung der Gedenktafel einfließen würden.

Bis dahin laden wir herzlich zu der 3. Gedenkwanderung ins Burgholz am 4. März 2017 ein.

Lieselotte Bhatia

Stephan Stracke, Verein zur Erforschung der sozialen Bewegungen im Wuppertal e.V.

Artikel NRZ v. 15.9.1945
Artikel NRZ v. 15.9.1945

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Westdeutsche Rundschau, Text Burgholz
Artikel Auszug: Westdeutsche Rundschau, 24.1.1948

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Todesurteile
Todesurteile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

( The National Archives Kew )

Anhang 1

Aus der Broschüre: Vergessene Orte

http://www.wuppertaler-widerstand.de/vergessene_orte_trassentour_2_online.pdf

1944/1945 lag Wuppertal nach den alliierten Luftangriffen weitgehend in
Trümmern. Viele Fabriken, aber auch Zwangsarbeiter-Lager waren völlig zerstört,
die Lebensbedingungen in Wuppertal wurden immer schlechter.
In dieser Situation versuchten viele ZwangsarbeiterInnen in ihre Heimatländer
zu flüchten, oder sie tauchten in den Trümmerlandschaften unter. Die Untergetauchten
schlossen sich häufig zusammen, um den Überlebenskampf besser bewältigen zu können. Da sie sich nicht offen zeigen konnten, waren sie gezwungen, Lebensmittel auf illegalem Weg – auf dem Schwarzmarkt oder durch Diebstähle – zu beschaffen.
Ab etwa 1943 bestand über den Widerstandskämpfer Karl Igstaedter ein
fester Kontakt zu einer Gruppe sowjetischer Zwangsarbeiter, die im Lokal
„Schützengilde“ untergebracht war und auf dem Güterbahnhof Wichlinghausen
Be- und Entladearbeiten verrichtete. Aus ihnen rekrutierten sich
offensichtlich auch die Zwangsarbeiter und entflohenen Kriegsgefangenen,
die Ende 1944 begannen, im Großraum Wuppertal bewaffnete Gruppen zu
bilden, die zum Teil illegal auf Trümmergrundstücken lebten, Lebensmittel
requirierten und eine Reihe von Einbrüchen und Überfällen organisierten.

In der Nacht vom 21. auf den 22. Januar 1945 kam es zu einem folgenschweren
Zwischenfall bei einem Überfall auf Güterwagons im Bahnhof Wichlinghausen.
Ein Reichsbahnangestellter und ein sowjetischer Zwangsarbeiter
starben bei einem Schusswechsel. Wenige Tage später umstellten Polizei
und Beamte der „Reichsbahnfahndung“ ein Haus, das in Heckinghausen von
Zwangsarbeitern bewohnt war. Die Zwangsarbeiter waren bewaffnet und im
„Feuergefecht mit russischen Banditen“ starben zwei Russen und ein Polizist.
Insgesamt wurden fünf Polizisten bei dem Schusswechsel verwundet
und ein weiterer Zwangsarbeiter wurde schwer verletzt.

Das Massaker im Burgholz

Nach den Ereignissen von Heckinghausen wurden insgesamt 80 russische
Zwangsarbeiter von der Gestapo festgenommen und ins Polizeipräsidium
verbracht.

Die inhaftierten ZwangsarbeiterInnen wurden schwer gefoltert und zu Aussagen
erpresst, denen weitere Verhaftungen folgten. Alle Inhaftierten waren
nach Aussage der Gestapobeamten aus ihren Firmen geflohene „Ostarbeiter“.
Sie hätten sich von der Arbeit ferngehalten, um vom Stehlen zu leben.
Bei den verübten Verbrechen handele es sich um etwa 400 schwere Einbrüche
in Wuppertal, hauptsächlich auf Lebensmittelgeschäfte und Luftschutzkellern.
30 Personen aus dieser Gruppe, unter ihnen sechs Frauen, wurden
von Wuppertaler Kripo- und Gestapo-Beamten in der Nähe des Polizei-
Schießstands im Burgholz Ende Februar 1945 ermordet. Eine unbekannte
Anzahl wurde in Konzentrationslager wie Buchenwald deportiert.
 

Anhang 2

Erinnerungsort Burgholz
Am sogenannten Zimmerplatz am Rande des Wanderweges zum Polizei-
Schießstand möchten wir Informationstafeln zum Burgholz-Massaker
und zur lokalen Polizeigeschichte im Nationalsozialismus aufstellen.
Auf einer Tafel soll der genaue Ort des Massengrabes und der Standort
weiterer gefundener leerer Gruben kartiert werden. Per QR-Code soll auf
eine Internetseite verwiesen werden, die Hintergrundinformationen und
Bildungsmaterial zu den Massakern, den NS-Tätern aus Wuppertal, und zur
Wuppertaler Polizeigeschichte bereitstellt. Der Platz soll als Ausdruck der
Würdigung der Ermordeten in Helena Matrosowa-Platz umbenannt werden.
Dieser Erinnerungsort soll auch ein historisch-politisches Bildungsangebot
für die Polizeiausbildung sein, sich an einem historisch-authentischen Ort mit
der Verbrechensgeschichte des eigenen Berufsstands auseinanderzusetzen.
 

Anhang 3

Weitere Massengräber im Burgholz ?

Bei einer Ortsbegehung stellte sich heraus, dass es in der Nähe des des lokalisierten
Massengrabes acht weitere Gruben bis heute erkennbar sind.
Möglicherweise handelt es sich bei den entdeckten Gruben um weitere
Massengräber oder für Hinrichtungen vorbereitete Erdaushübe. Das müsste
polizeilich bzw. von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Dortmund untersucht
werden. Im Archiv und in privaten Dokumenten haben wir zusätzliche
Hinweise auf weitere Tötungen gefunden:

Aussage Artur Hugendick vom 19.6.1947

„[Der Wuppertaler Kriminalbeamte] Ober trug an dem Tage die SD-Uniform.
Dabei fragte ich ihn, wie er zu dieser Uniform käme, worauf er mir antwortete,
sie hätten an dem fraglichen Tage im Burgholz mehrere Russen erschossen,
woran auch er teilgenommen hätte. Hierbei äußerte er noch, dass das
eine ganz prima Angelegenheit wäre, und am kommenden Dienstag würden
weitere Erschießungen vorgenommen. Sofern ich Lust hätte, würde er mich
dazu einladen. Ich habe dieses Ansinnen jedoch sofort abgelehnt, und wir
haben über dieses Thema nicht weiter gesprochen.”

(Auszug aus der Personalakte Wilhelm Ober)

Mitteilung von H. Stursbeck vom 11.9.1945

An die Militärregierung Betr.: Mord auf dem Schießstand-Gelände Burgholz.

Der Polizeimeister Hagemann [Hagemeier], der auf dem Schießstandgelände
im Burgholz stationiert ist, dürfte als ehemaliges aktives Mitglied der
NSDAP sehr wohl in der Lage sein, weitere umfangreiche Aufklärungen in
der Mordsache an […] [den] Ausländer[n] im Burgholz, sowie über die Lage
weiterer Massengräber geben zu können. Hagemann [Hagemeier] hat nach
seinen eigenen Äußerungen hin hierfür von Fall zu Fall die erforderlichen
Vorbereitungen getroffen und hat selbst wie seine Tochter Inge Hagemann
[Hagemeier] in frivoler Weise immer wieder in der Nachbarschaft erzählt,
heute haben wir wieder eine Anzahl lästige Ausländer ins Jenseits befördert,
die brauchen wir nicht mehr am Fressen zu halten.“ (National Archives Kew)

Es gibt weiterhin Handlungsbedarf !

Wir fordern eine gründliche Untersuchung der Gruben und des benachbarten
Waldgebietes nach Munition und sterblichen Überresten. Vielleicht können
dabei auch Experten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge,
ArchäologInnen oder Pater Patrick Desbois von Yahad – In Unum weitere
Hilfestellungen geben.

Anhang 4

Eidessstattliche Erklärung von Walter Albath vom 16.7.1947

„Ich weiß, dass in Wuppertal Anfang 1945 (etwa im Februar oder März) eine Bande von Russen durch Sonderbehandlung zum Tode verurteilt worden sind. Auf Grund meines Befehles vom 26. Januar 1945 kann das Urteil nur von dem zuständigen Gestapoleiter (in diesem Fall Hans Henschke von Düsseldorf) ausgesprochen worden sein.“

Dieser eindeutigen Belastung von Albath, dem damaligen Inspektor der Sicherheitspolizei und Vorgesetzten von Henschke versuchte der Gestapoleitstellenleiter Henschke im 2. Burgholzcase dadurch zu entgehen, dass er in seiner Aussage davon spricht, dass ein „Gericht“ (nicht Standgericht) zwei Tage in Wuppertal verbracht und die 30 Personen zum Tode verurteilt habe. Die Todesurteile habe er zur Bestätigung nach Berlin geschickt und den Gestapo-Chef von Wuppertal Hufenstuhl bereits angewiesen eine Exekution vorzubereiten.

Diese Verteidigungsstrategie versuchten die Anwälte Henschkes durch Zeugenaussagen der Gestapo-Beamten Werner Pohlmann, Arthur Peters und eines Hans Schmitz zu untermauern. Pohlmann wusste vom Hörensagen, dass in Hufenstuhls Büro eine Gerichtssitzung stattgefunden habe. Peters sagte aus, dass 10-12 Russen in Handschellen von Gefängnis in Hufenstuhls Büro gebracht wurden, um sie einzeln hineinzuführen. Hans Schmitz von der Gestapoleitstelle gab drei Namen zu Protokoll, Capar, Baumann und Dr. Keil. Diese Personen sollen von Henschke nach Wuppertal zur Teilnahme an der „Gerichtssitzung“ in Hufenstuhls Büro geschickt worden sein. Diese Angaben konnten vom Militärgericht nicht mehr verizifiert werden, weil ein Caspar nicht gefunden werden konnte, die Herren Baumann und Hufenstuhl Selbstmord begangen hatten und SS-Haupsturmführer Dr. Gerhard Keil, Stellvertretender Leiter der Gestapoleitstelle und Leiter der Aussendienstelle der SIPO SD Nizza am 4. April 1945 in Grönebach bei Brilon im Sauerland gestorben ist.

Eidesstattliche Erklärung von Karl Wilhelm Beine: „Obgleich ich 4 Wochen vorher bereits von der geplanten Erschiessung der Russen gewusst hatte, wusste ich nicht genau, ob sie zum Tode verurteilt waren und durch wen, nahm aber an, dass das Urteil auf die übliche Weise vom RSHA ausgesprochen worden war.“

Eidesstattliche Erklärung von Willy Orlob (Häftling im Polizeigefängnis): „Soweit ich weiß, sind diese Russen nicht von einem Gericht abgeurteilt worden.

Eidesstattliche Erklärung von Karl Orsin: „Mir wurde später erzählt, daß der Befehl zur Erschießung vom Reichssicherheitshauptamt gegeben worden ist.“

Eidesstattliche Erklärungvon Arthur Peters: „Am nächsten Morgen erklärte der Kriminalrat Hufenstuhl auf der Dienststelle, daß die von der Kriminalpolizei verhafteten Russen zum Tode verurteilt seien, und daß die Erschießung an diesem Morgen stattfinden sollte. Ich habe nicht gefragt, von wem diese Russen zum Tode verurteilt seien, habe aber angenommen, daß dieses Urteil vom Reichsicherheitshauptamt ausgesprochen war.“

Eidesstattliche Erklärung von Lorenz Waldorf: „Ein paar Tage später wurde uns Gestapobeamten durch Kriminalinspektor Koslowski amtlich mitgeteilt, daß es sich bei der Erschießung um eine rechtnäßige und ordnungsgemäßige Angelgenheit handele, und daß kein Beamter sich Sorgen zu machen Brauchte. Die Russen seien von Berlin, über die Gestapo-Leitstelle Düsseldorf zum Tode verurteilt.“

Eidesstattliche Erklärungvon Gertrud Nitze: (Aufseherin im Polizeigefängnis Wuppertal): „So viel ich weiß, hatten diese Russen keine Gerichtsverhandlung.“

Eidesstattliche Erklärung von Alfred Kessler: „Mir war klar, daß die Russen erschossen werden sollten. Ich hatte gehört, daß diese Russen durch den Generalstaatsanwalt in Lüttringhausen zum Tode verurteilt waren, weiß aber nicht mehr, ob ich dies vor oder nach der Erschießung gehört habe.“

Eidesstattliche Erklärung von Albert Michel: „Der Alte (Hufenstuhl) hat eben bekannt gegeben, daß diese Mörderbande zu Tode verurteilt worden ist. Er sagte nicht, von wem sie zu Tode verurteilt seien. Dann fuhren wir nach Burgholz.“

Eidesstattliche Erklärung von Paul Neuhaus: „Es wurde gesagt, daß es sich um eine russische Bande handelte, und ich war der Meinung, daß sie von der höchsten Gestapobehörde zum Tode verurteilt seien.“

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